howto: Reisebedingungen – AGB
(Stand 10.12.2017) Unsere Reiseangebote sind Angebote für aktive Reisende. Wir setzen unsere Kraft und Mittel ein, um für Sie ein gutes Zusammenspiel aus Herausforderung und Erhohlungswert zu erreichen. Für die meisten Reisen ist ein mittleres Maß an körperlicher Fitness nötig. Wir bitten Sie daher darum vor der Anmeldung und bei der Auswahl der Reise ihre Konstitution in Bezug auf unsere jeweiligen Angebote zu berücksichtigen. Anmeldungen sind über Webformular, Email, Fax und Briefpost unter folgenden Kontaktdaten möglich: naturaMUNDO Ernst-Rein-Straße 35a 33613 Bielefeld. Internet: www.natura-mundo.de, Email: info@natura-mundo.de Fax: +49 521 171944 1. Vertragsabschluss Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages gemäß der Beschreibung in unseren Veröffentlichungen (Reiseprospekt, Internetseite) verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene einsteht. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch naturaMUNDO zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form. Wir informieren den Anmeldenden durch Zusenden einer Buchungsbestätigung nebst Reisesicherungsschein. 2. Zahlungsbedingungen Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Diese ist innerhalb einer Woche nach Erhalt des Sicherungsscheines zu überweisen. Der verbleibende Reisepreis ist unaufgefordert spätestens drei Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als drei Wochen) ist der gesamte Reisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines zu zahlen. Maßgeblich für die Zahlungsfristen ist der Eingang der Zahlungen auf unserem Konto. Richten Sie bitte alle Zahlungen, unter Angabe der Veranstaltung und Ihres Namens an: naturaMUNDO - Zacharaki & Haack GbR Sparkasse Bielefeld, BLZ: 480 501 61, Konto: 40063 IBAN: DE75 4805 0161 0000 0400 63, BIC: SPBIDE3BXXX 3. Leistungen und Preise, Leistungs- und Preisänderungen Leistungen und Preis ergeben sich aus den Beschreibungen unserer Reiseangebote sowie aus der Reisebestätigung, die sich auf die Angebote bezieht. Änderungen der Leistungen, die nach dem Vertragsabschluss nötig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns gestattet, wenn diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen, bei Abschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich von uns davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm von naturaMUNDO zu verlangen, wenn naturaMUNDO in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat die hier genannten Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung naturaMUNDO gegenüber geltend zu machen. 4. Rücktritt durch den Kunden Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung bei naturaMUNDO. Beim Rücktritt des Kunden ist naturaMUNDO berechtigt eine Entschädigung zu verlangen. Die Entschädigung kann nach Wahl von naturaMUNDO konkret oder pauschal erfolgen. Pauschaliert können folgende, am Reisepreis orientierte, pauschalen Entschädigungen verlangt werden: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 10% vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 50% vom 14. bis 3. Tag vor Reisebeginn: 75% vom 2. Tag vor Reisebegin an: 90% Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 5. Rücktritt durch naturaMUNDO, höhere Gewalt Wird in der Beschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, kann naturaMUNDO vom Reisevertrag zurücktreten. Der Kunde wird sobald ersichtlich von naturaMUNDO darüber informiert, spätestens jedoch zum 30. Tag vor Reiseantritt. Der eingezahlte Reisepreis wird umgehend erstattet. Eventuell anfallende Stornokosten durch vom Kunden bei Dritten gebuchten Leistungen muß der Kunde selbst tragen. Sofern die Reise infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so können sowohl wir als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 6. Haftung naturaMUNDO haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern naturaMUNDO nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistung. naturaMUNDO haftet für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von naturaMUNDO ursächlich geworden ist. 6.1 Haftungsbeschränkung Risiokoktivitäten Risikoaktivitäten wie z.B. alpines Bergwandern, Klettern im Gebirge, Flusswanderungen sind Teil unserer angebotenen Reisen. Reisegäste nehmen an Risikoaktivitäten in eigener Verantwortung als selbständiger Reisender teil. Reisegäste sind verantwortlich für die richtige Einschätzung von Gefahrensituationen, ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit und auch für die geeignete Ausrüstung bei risikoreichen Aktivitäten, für deren Teilnahme sie sich in eigener Verantwortung und mit eigener Risikobereitschaft entscheiden. naturaMUNDO übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben. 6.2 Haftungsbeschränkung vermittelte Leistungen naturaMUNDO haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von naturaMUNDO sind. 7. Gewährleistung Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. naturaMUNDO kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Kunde ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 8. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens naturaMUNDO ist verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss naturaMUNDO diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität der Fluggesellschaft wechselt. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar. 9. Gerichtsstand Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen naturaMUNDO ist Bielefeld. 10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
letztes update am 21.10.2019 17:28 durch chari
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