Reisebedingungen (AGB)

(Stand 10.12.2017)

Unsere Reiseangebote sind Angebote für aktive Reisende.
Wir setzen unsere Kraft und Mittel ein, um für Sie ein gutes
Zusammenspiel aus Herausforderung und Erhohlungswert
zu erreichen. Für die meisten Reisen ist ein mittleres Maß
an körperlicher Fitness nötig. Wir bitten Sie daher darum
vor der Anmeldung und bei der Auswahl der Reise ihre
Konstitution in Bezug auf unsere jeweiligen Angebote zu
berücksichtigen.

Anmeldungen sind über Webformular, Email, Fax und
Briefpost unter folgenden Kontaktdaten möglich:
naturaMUNDO
Ernst-Rein-Straße 35a
33613 Bielefeld.
Internet: www.natura-mundo.de,
Email: info@natura-mundo.de
Fax: +49 521 171944

1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines
Reisevertrages gemäß der Beschreibung in unseren
Veröffentlichungen (Reiseprospekt, Internetseite) verbindlich
an. Die Anmeldung erfolgt für alle in der Anmeldung
aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der
Anmelder wie für seine eigene einsteht. Der Vertrag kommt
durch die Annahme durch naturaMUNDO zustande. Die
Annahme bedarf keiner besonderen Form. Wir informieren
den Anmeldenden durch Zusenden einer Buchungsbestätigung
nebst Reisesicherungsschein.

2. Zahlungsbedingungen
Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung und des
Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises
fällig. Diese ist innerhalb einer Woche nach Erhalt
des Sicherungsscheines zu überweisen. Der verbleibende
Reisepreis ist unaufgefordert spätestens drei Wochen
vor Reiseantritt zu zahlen. Bei kurzfristigen Anmeldungen
(weniger als drei Wochen) ist der gesamte Reisepreis unverzüglich
nach Erhalt des Sicherungsscheines zu zahlen.
Maßgeblich für die Zahlungsfristen ist der Eingang der
Zahlungen auf unserem Konto.

Richten Sie bitte alle Zahlungen, unter Angabe der
Veranstaltung und Ihres Namens an:
naturaMUNDO - Zacharaki & Haack GbR
Sparkasse Bielefeld, BLZ: 480 501 61, Konto: 40063
IBAN: DE75 4805 0161 0000 0400 63, BIC: SPBIDE3BXXX

3. Leistungen und Preise, Leistungs- und Preisänderungen
Leistungen und Preis ergeben sich aus den Beschreibungen
unserer Reiseangebote sowie aus der Reisebestätigung, die
sich auf die Angebote bezieht. Änderungen der Leistungen,
die nach dem Vertragsabschluss nötig werden und von
uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind uns gestattet, wenn diese nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages
lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages
eingetretenen, bei Abschluss unvorhersehbaren
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in dem Umfang
möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz
auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate
liegen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich von uns
davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem
20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist
unwirksam. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des
Reisepreises ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen,
mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm
von naturaMUNDO zu verlangen, wenn naturaMUNDO in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem
eigenen Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat die hier
genannten Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Preiserhöhung naturaMUNDO gegenüber geltend
zu machen.

4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen
Rücktrittserklärung bei naturaMUNDO. Beim Rücktritt des
Kunden ist naturaMUNDO berechtigt eine Entschädigung
zu verlangen. Die Entschädigung kann nach Wahl von
naturaMUNDO konkret oder pauschal erfolgen. Pauschaliert
können folgende, am Reisepreis orientierte, pauschalen
Entschädigungen verlangt werden:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 10%
vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 50%
vom 14. bis 3. Tag vor Reisebeginn: 75%
vom 2. Tag vor Reisebegin an: 90%
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5. Rücktritt durch naturaMUNDO, höhere Gewalt
Wird in der Beschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen und wird diese nicht erreicht, kann naturaMUNDO
vom Reisevertrag zurücktreten. Der Kunde wird
sobald ersichtlich von naturaMUNDO darüber informiert,
spätestens jedoch zum 30. Tag vor Reiseantritt. Der
eingezahlte Reisepreis wird umgehend erstattet. Eventuell
anfallende Stornokosten durch vom Kunden bei Dritten
gebuchten Leistungen muß der Kunde selbst tragen.

Sofern die Reise infolge einer bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt wird, so können sowohl wir als
auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den
Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

6. Haftung
naturaMUNDO haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die
gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl
und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen,
sofern naturaMUNDO nicht vor Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben erklärt hat, die ordnungsgemäße
Erbringung der vereinbarten Reiseleistung.

naturaMUNDO haftet für Leistungen, welche die Beförderung
des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise
zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während der Reise
beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden
die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten
von naturaMUNDO ursächlich geworden ist.

6.1 Haftungsbeschränkung Risiokoktivitäten
Risikoaktivitäten wie z.B. alpines Bergwandern, Klettern im Gebirge, Flusswanderungen
sind Teil unserer angebotenen Reisen.
Reisegäste nehmen an Risikoaktivitäten in eigener Verantwortung als selbständiger Reisender
teil. Reisegäste sind verantwortlich für die richtige Einschätzung von Gefahrensituationen,
ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit und auch für die geeignete Ausrüstung bei risikoreichen
Aktivitäten, für deren Teilnahme sie sich in eigener Verantwortung und mit eigener
Risikobereitschaft entscheiden.
naturaMUNDO übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen
Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben. 

6.2 Haftungsbeschränkung vermittelte Leistungen
naturaMUNDO haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-
und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden, wenn
diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,
dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen von naturaMUNDO sind.

7. Gewährleistung
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht,
kann der Kunde Abhilfe verlangen. naturaMUNDO kann die
Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Der Kunde ist verpflichtet bei aufgetretenen
Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,
so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

8. Informationspflichten über Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
naturaMUNDO ist verpflichtet, den Kunden über die Identität
des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen
der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende
Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so
muss naturaMUNDO diejenige Fluggesellschaft nennen,
die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird
und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis
der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt,
wenn die Identität der Fluggesellschaft wechselt. Die Black
List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen naturaMUNDO
ist Bielefeld.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen unwirksam sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung die
gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.